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Video-On-Demand Varianten

Video-on-Demand (VoD, deutsch: Video auf Anforderung; Abrufvideo) beschreibt die Möglichkeit, digitales Videomaterial auf Anfrage von einem Internetanbieter oder -dienst dauerhaft herunterzuladen (Download) oder über einen Video-Stream direkt mit einer geeigneten Software anzusehen.

 

Für den Video-Stream, den Empfang in Echtzeit, ist ein schneller Breitbandinternetzugang per Kabel oder DSL (mindestens 6.000 Kilobit pro Sekunde für optimale Bildqualität) erforderlich. Ein Internettarif mit unbegrenztem Datenvolumen (Datenflatrate) ist von Vorteil, da ein hoher Traffic entsteht.

 

A. Download-to-Own (DTO) bzw. „Kauf“

Hier erwirbt der Nutzer ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Inhalt und kann ihn archivieren, meist als kopiergeschützte Datei auf einem eigenen Laufwerk, und dann beliebig oft wiedergeben. Das Eigentum an den Inhalten bleibt trotz der irreführenden Bezeichnung beim Rechteinhaber. Juristisch handelt es sich um eine Lizenz in Form eines lebenslangen Nutzungsrechts. In Fachkreisen wird diese Variante auch Electronic-Sell-Through (EST) genannt.

 

B. Download-to-Rent (DTR) bzw. Leihe

Hier erwirbt der Nutzer ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht am Inhalt (z.B. 2 Tage) und kann ihn in diesem Zeitraum beliebig oft wiedergeben. Nachfolgend die zwei wichtigsten Varianten:

 

a. Transactional-Video-on-Demand (TVoD) bzw. Pay-Per-View (PPV)

Die Inhalte werden im Einzelabruf, also nach tatsächlicher Nutzung, abgerechnet.

 

b. Subscription-Video-on-Demand (SVoD) bzw. Abonnement

Die Abrechnung erfolgt pauschal, häufig für einen Monat. Im vereinbarten Zeitraum können unbegrenzt Inhalte aus dem Katalog des Anbieters abgerufen werden.

 

Weitere Streaming-Formen:

 

c. Advertised-Video-on-Demand (AVoD)

Die Inhalte werden für den Konsumenten „kostenlos“ angeboten. „Bezahlt“ wird mit Werbezeiten, die vor, während und nach dem Film eingeblendet werden und meist zudem mit Nutzerdaten.

 

d. Kostenlose Angebote (freeVoD)

Bei solchen Angeboten stehen die Filme kostenlos zur Verfügung. Die Rechteinhaber werden dabei entweder pauschal im Vorfeld verpflichtet oder der Anbieter gelangt Aufgrund anderer Regelungen und Verträge zum dem Recht, Filme kostenlos anbieten zu können (z.B. Mediatheken).